Licht rechtzeitig ersetzen

Die Einsparung von modernen LED-Lichtquellen gegenüber den Glühlampen ist so gross, dass Sie Glühlampen lieber heute als morgen ersetzen sollten. Die etwas höheren Kosten in der Anschaffung werden längst wieder im Gebrauch eingespielt, da der Stromverbrauch ca. 10x kleiner ist. Ausserdem haben LED-Lampen eine zwanzig- bis funfzig-fach längere Lebensdauer als Glühlampen.

Das gleiche gilt für Halogen-Glühlampen. Auch diese sollten Sie möglich bald ersetzen. Hingegen macht der sofortige Ersatz von Energiesparlampen weniger Sinn, da die Einsparung klein ist. Ersetzen Sie diese deshalb erst durch LED-Lösungen, wenn die Energiesparlampen ausgebrannt sind. LED-basierende Lichtquellen bieten viel mehr Möglichkeiten als die traditionellen Lichtquellen. Aus diesem Grund ist es wichtig einige Hinweise zu beachten:

Licht statt Leistung

Die gewohnte Leistungsangabe in „Watt“, die bisher bei den Glühlampen als Dimensionierungsgrösse diente, verliert für die Angaben zur Helligkeit an Bedeutung.  Die relevante Grösse ist der Lichtstrom, der in ‚Lumen‘ angegeben wird. An diesem Wert lässt sich ablesen, wie viel Licht vom Leuchtmittel produziert und abgestrahlt wird.

Mit der untenstehenden Tabelle lässt sich, basierend auf der bisher eingesetzten Lichtquelle, der benötigte Lichtstrom und die entsprechende Leistung des neuen Leuchtmittels bestimmen.

Lichtstrom energyday

Soll beispielsweise eine 60 Watt Glühbirne ersetzt werden, wählt man dafür eine LED-Lampe mit ca. 800 Lumen, welche nur noch 8 bis 12 Watt verbraucht.

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.led-know-how.ch.

Halogenlampenverbot 2018

Altbekannte Glühbirnen sind schon seit Jahren aus den Regalen verschwunden. Bald wird mit den Halogenleuchtmitteln das Gleiche passieren.

Seit dem 1. September 2018 ist die ErP-Verordnung (EG) 244/2009 in Kraft. Mit dieser Verordnung der EU dürfen keine Halogenleuchtmittel mehr angeboten werden, die nicht die nötigen Energieeffizienz-Anforderungen der neuen Verordnung erfüllen.

Die Verordnung untersagt den Verkauf von Leuchtmittel mit einer geringeren Energieeffizienzklasse als B. Damit geht es praktisch allen Halogenleuchtmitteln an den Kragen, da diese in der Regel die Energieeffizienzklasse C oder D besitzen. Eine Ausnahme gibt es: Halogenlampen mit R7s- und G9-Fassungen mit mindestens einer Energieklasse C werden auch künftig erhältlich sein.

Welche Folgen sind für den Konsumenten zu erwarten?

Konsumenten können sich grob an der folgenden Richtlinie orientieren:

  • Die weit verbreiteten Halogenleuchtmittel mit E27- und E14-Schraubfassungen (Glühbirnen) sind seit dem 1. September 2018 nicht mehr erhältlich.
  • Halogenleuchtmittel, welche bereits installiert sind, dürfen weiterhin gebraucht und müssen nicht ersetzt werden.
  • Weiterhin erhältlich bleiben Halogenleuchtmitteln, für die es aufgrund ihrer besonderen Bauform oder speziellen Funktion (noch) keine Alternativen gibt.

Lichtqualität

Die Qualität der Beleuchtung wird durch die Farbwiedergabequalität der Lichtquelle wesentlich beeinflusst. Diese wird mit einem Ra- oder CRI-Wert angegeben (Color Rendering Index). Je höher dieser Wert liegt, desto differenzierter können Farbenuancen wahrgenommen werden. Überall dort, wo die Farbwahrnehmung eine wichtige Rolle spielt (besonders der Ess-, aber auch der übrige Wohnbereich), sollte ein CRI von mindestens 90 gewählt werden.
Nicht zu verwechseln ist der CRI mit der Lichtfarbe, die in Kelvin angegeben wird. 2700 K entspricht dabei einem warmweissen Glühlampenlicht, 4000 K wird eher in Büroräumen eingesetzt.

Im Zweifelsfall empfiehlt es sich aber, erst einmal ein Leuchtmittel zu Hause auszuprobieren (auch um die Kompatibilität mit eventuell vorhandenen Dimmern zu prüfen).

Form

Gute Leuchten werden auf die unterschiedlichen Leuchtmittelformen abgestimmt. Bei einem Ersatz der Leuchtmittel sollten somit auf eine möglichst ähnliche Grösse und Abstrahlcharakteristik geachtet werden. Lineare Retrofit-Lampen (Ersatz von Fluoreszenzröhren) beispielsweise sind oft nicht mehr rundumabstrahlend und sorgen für eine veränderte Ausleuchtung des Raumes oder der Leuchte selber.

Sockel/Fassung

Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Leuchtmittelfassungen, die in der Fachsprache als Lampensockel bezeichnet werden. Die bekannteste ist wohl die E27 Schraubfassung, für die es mittlerweile eine grosse Auswahl an Retrofitlampen gibt, mit denen sich sämtliche Typen von Glühlampen ersetzen lassen.
Herkömmliche Leuchtmittel müssen zwingend durch LED Lampen mit dem gleichen Sockeltyp ersetzt werden.

Dimmen

LED-Retrofit-Leuchtmittel, so werden LED Leuchtmittel bezeichnet, welche eine ähnliche Bauform wie herkömmliche Leuchtmittel aufweisen, und LED-Leuchten besitzen eine interne Steuerelektronik. Aus diesem Grund muss die Lampe bzw. die Leuchte für das Dimmen speziell konstruiert sein. Solche speziellen Lampen und Leuchten sind auf der Verpackung mit DIMMBAR bezeichnet.

Vorsicht geboten ist bei älteren Drehdimmer (meist in der Wand eingebaut). Sie sind häufig nicht in der Lage eine dimmbare LED Lampe oder Leuchte mit tiefen Wattwerten auch störungsfrei zu dimmen. In diesem Fall muss der Dimmer durch eine Fachperson ausgetauscht werden. Damit eine störungsfreie Funktion garantiert werden kann, empfehlen wir Ihnen, Ihren Elektroinstallateur vor Ort zu kontaktieren. Er gibt Ihnen dazu gerne Auskunft.

Weitere Informationen zum Dimmen von LED finden Sie in der Broschüre „Dimmen gewusst wie“.

Mit Hilfe des Lichtquellenkonfigurators können die obigen Kombinationen eingegeben werden und die benötigte Lampe bestimmt werden.

Die häufigsten Typen sind in dieser Abbildung dargestellt.

Lampen Typen energyday

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